BA-Prüfung

Bitte nehmen Sie frühzeitig (ca. ein halbes Jahr vor dem tatsächlichen Prüfungstermin) Kontakt mit dem Examinator oder der Examinatorin auf, bei dem/der Sie die BA-Prüfung ablegen möchten.

Als Prüfende fungieren die Dozierenden des betreffenden Studienfachs bzw. Studiengangs, die über eine Promotion verfügen. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission.

MA-Prüfung

Bitte nehmen Sie frühzeitig (ca. ein halbes Jahr vor dem tatsächlichen Prüfungstermin) Kontakt mit dem Examinator oder der Examinatorin auf, bei dem/der Sie die MA-Prüfung ablegen möchten.

Als Prüfende fungieren die Dozierenden des betreffenden Studienfachs bzw. Studiengangs, die über eine Promotion verfügen. Über Ausnahmen entscheidet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan auf Empfehlung der für das jeweilige Studienfach bzw. den jeweiligen Studiengang zuständigen Unterrichtskommission.

MA-Arbeiten

Kontaktieren Sie frühzeitig die Referentin, resp. den Referenten sowie die Korreferentin, resp. den Korreferenten für Ihre Masterarbeit. Beide GutachterInnen müssen promoviert sein, wobei mindestens eine/einer der (Kor-)Referentinnen/(Kor-)Referenten über eine Professur der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel verfügen muss. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan auf Antrag.

Für BA- und MA-Prüfungen sowie MA-Arbeiten

Für BA- und MA-Prüfungen